Egal ob großer oder kleiner Kratzer, Missgeschick oder größere
Verletzung: Sie sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. Nur so
sind Beschäftigte auf der sicheren Seite, falls später Fragen zum
Versicherungsschutz auftauchen.
Kleine Verletzungen, etwa ein Schnitt mit dem Messer in ...
27.10.2017 | Arbeit