Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) hat beim zuständigen Amtsgericht München angezeigt, dass die von der febs Consulting GmbH (febs) beantragte und überraschenderweise erteilte Zulassung zum Rentenberater unabdingbar zurückzunehm ...
17.05.2010 | Banken