Das derzeitige Festbetragssystem differenziert nicht ausreichend
nach therapierelevanten Kriterien bei Arzneimitteln. Das Raster für
die Eingruppierung ist zu grob, die Höhe der Festbeträge richtet sich
im Wesentlichen nach Wirkstoffmenge und Packungsgröße. So erhalten
zum Beispiel aufwe ...
24.04.2018 | Politik & Gesellschaft