„Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2020 evaluieren,“ heißt es in einer Passage des veröffentlichten Vertragsentwurfes von CDU/CSU und SPD. Wenn man der Politik glauben darf, müssen Unternehmen also vor 2021 mit keinen gravierenden Änderungen an dem bestehenden AÜG rechnen. Für ...
15.02.2018 | Personalmanagement