Rechtsanwalt Oliver Schüler
Seit über 29 Jahren betreue ich Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht” habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.
Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:
Fahrerflucht, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise als Unfallverursacher)
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Kennzeichenmissbrauch
Drogenkonsum im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB