Ab dem 01. Januar 2015 gelten die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Sie enthalten Anforderungen, welche zur Beurteilung der ...
08.07.2015 | Unternehmensführung