Dr. Bluttner
Die Fehler führten nach DOLGA´s Berechnungen zu einem Gesamtschaden von ca. 1,5 Millionen US Dollar. Mit einer 89 Seiten umfassenden Klageschrift hat daher DOLGA am 28. August 2015 Dolce & Gabbana verklagt. Unter dem Aktenzeichen R.G. 3040/2015 hat die zuständige 1. Zivilkammer des Mailänder Appellationsgerichts (Corte d´ Appello di Milano, Sezione 1a Civile) am 11. September 2015 den ersten Verhandlungstermin auf den 12. Januar 2016 um 9.15 Uhr anberaumt. DOLGA prüft zur Zeit, ob auch die Mailänder Staatsanwältin Laura Pedio wieder gegen Dolce & Gabbana ermitteln sollte.