Verletzung der Unterhaltspflicht
In sehr seltenen Fällen entzieht sich der Pflichtteil dem Angehörigen. Dies tritt im Falle der Unterhaltspflichtverletzung ein. Sollte der Abkömmling die Unterhaltspflicht böswillig verletzt haben, steht ihm kein Pflichtteil des Erbes zu. Die Unterhaltspflicht b ...
14.03.2018 | Recht und Verbraucher