ADWA - Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien
ADWA steht für "Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien". Alle ADWA-Rechtsanwälte kennen die Herausforderungen für die deutsche Industrie - sowohl beim Markteintritt als auch beider wirtschaftlichen Expansion in den asiatischen Ländern - genauso wie die Bedürfnisse aus Europa geführter Konzerne, beispielsweise länderübergreifend einheitliche Gruppenstandards auch in Asien zu implementieren. Alle ADWA-Rechtsanwälte kennen die jeweilige Mentalität vor Ort und können mit der Verbindung aus Fachwissen, kulturellem Verständnis und langjähriger Erfahrung das Asiengeschäft deutscher Unternehmen zum Erfolg führen. Die ADWA-Kanzleien sind im jeweiligen Land zugelassene Kanzleien, die das lokale Recht vollumfänglich praktizieren dürfen bzw. in dem zulassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen beraten und für die Beratung im Rechtsverkehr der D-A-CH-Länder (Deutschland -Österreich -Schweiz) mit dem jeweiligen asiatischen Zielland bestmöglich aufgestellt sind.
ADWA wurde 2016 als Netzwerk gegründet und hat mit der ADWA PTE. LTD. eine eigene Servicegesellschaft in Singapur, welche Veranstaltungen und Publikationen unterstützt. Diese Gesellschaft betreibt selbst keine Rechtsberatung. Eine solche wird allein durch die ADWA Anwälte, die Mitglieder des ADWA Netzwerkes, geleistet.
Das Netzwerk expandiert. Die Aufnahme einer deutschsprachigen Kanzlei in Taiwan als neues Mitglied und weitere Länder in Asien sind in Vorbereitung.
