Es ist bedauerlich, dass die Karlsruher Richter
nur über eine juristische Formalie des Solidaritätszuschlages
entschieden haben, nämlich über die zeitliche Befristung von
Ergänzungsabgaben. Das Bundesverfassungsgericht räumt selbst ein,
sich nicht inhaltlich mit der Verfassungsmäßigkeit ...
23.09.2010 | Politik & Gesellschaft