Freie Wildbahn e. V.
Der Verein Freie Wildbahn e.V. entwickelte sich in ersten Gesprächen im Jahr 2005 mit dem Ziel, das soziale Netz für Existenzgründer und Freiberufler aus Kunst-, Medien- und Kulturberufen stetig auszubauen. Die Künstlersozialkasse und die damit verbundenen Aufnahmekriterien sind bis heute das am meisten angefragte Thema der Beratungsarbeit des Vereins. Hinzu kommt die umfassende Beratung in allen steuer- und rechtsrelevanten Bereichen. Um ein möglichst breites Spektrum abzudecken, sind bei Freie Wildbahn Experten aus den Aufgabenkreisen Medien, Kunst und Kultur, sowie Recht, Steuern und Versicherung tätig. Die Leistungen des Vereins sowie die Anmeldemöglichkeiten zur Mitgliedschaft sind auf der Website ersichtlich.
http://www.freie-wildbahn-ev.de
Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung für Künstler, wie oft geglaubt wird. Es handelt sich um eine Behörde, die auf Antrag eines Medienberuflers, Künstlers, Publizisten oder Journalisten prüft, ob hier das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) greift. In diesem Fall unterliegt der selbständige Antragsteller in aller Regel dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem und wird pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die KSK übernimmt die Aufgabe eines Arbeitgebers und steuert dann die "Arbeitgeberanteile" wie bei einem Arbeitnehmer bei. Diese Pflichtversicherung kann erhebliche Vorteile haben, sollte aber bereits vor der ersten Kontaktaufnahme abgewogen werden, da bereits die Kontaktaufnahme, per Telefon, Fax oder Mail als Meldung gewertet werden kann und sich somit als der Stichtag für die rückwirkende Fälligkeit von Beitragszahlungen entpuppen kann.
PR-Agentur:
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http://www.orangeclou.de