GvWD, Olaf Jastrob
Muster-Versammlungsstättenverordnung / Versammlungsstättenverordnung NRW,
kurz VStättVO, von 2006
WILLKOMMEN bei der GvWD, Olaf Jastrob
Die GvWD ist spezialisiert auf individuelle Schulungen, Workshops und Beratungen rund um die Versammlungsstättenverordnung und die Optimierung von betrieblichen Abläufen in der Veranstaltungswirtschaft.
Erläuterung zur Versammlungsstättenverordnung:
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung, aktuelle Fassungen zum Beispiel in NRW vom 14.11.2006 und in Bayern vom 02.11.2007, werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, die Veranstalter und das Personal in Versammlungsstätten gestellt. Eine adäquate Technik und entsprechende rechtskonforme personelle Betreuung für Versammlungsstätten (siehe §38-40 VStättVO) in z.B. Hotels, Restaurants, Betriebskantinen, Bürgerhäusern, Schulen, Gaststätten, Discotheken, Mehrzweckhallen, etc. ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Oberstes Ziel ist dabei die Erreichung einer maximalen und bestmöglichen Sicherheit für die Gäste einer Veranstaltung. Eine gravierende Neuerung ist die Ausnahmeregelung: „Aufsicht führende Person“ z.B. nach VStättVO NRW §40 Abs.5. Ein Zertifikat hierfür gibt es als „Sachkundige Aufsichtsperson“ (GvWD) nach VStättVO und BGV C1.
Die Leistungen im Überblick (für Veranstaltungen und Versammlungsstätten)
I. Seminare zur Versammlungsstättenverordnung (kurz VStättVO):
1. Zertifikats-Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson“
nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und BGV C1
2. Führungskräfte-Seminare zur Versammlungsstättenverordnung
3. Informationsseminar: Versammlungsstättenverordnung
4. Vortrag oder Workshop:
„Die Versammlungsstättenverordnung NRW – Haftung, Risiken, Lösungsansätze“
Termine und Preise auf Anfrage !
II. Seminare zu Event-Marketing, Event-Management und PR im Event
Auf Anfrage
Staatliche Förderung:
Die GvWD nimmt den Bildungsscheck des Landes NRW entgegen.
Sie erhalten so eine Ermäßigung von bis zu 50%.
I. Dienstleistungen
1. Erstellen von
-Gefährdungsanalysen
-Sicherheitshandbüchern
-Handbüchern für Veranstaltungsleiter
-Bestuhlungsplänen
2. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Zum Beispiel:
- Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO
- Arbeitsschutz
- Brandschutz
- Unfallverhütung
- Gesundheitsschutz
- Erste Hilfe
3. Aufsicht und Gefährdungsanalysen von Veranstaltungen durch geschulte Fachkräfte
(z.B.: Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, etc. )
4. Betreuung von Veranstaltungen durch
- Meister für Veranstaltungstechnik als Technische Leiter und Veranstaltungsleiter
- Bühnenfachkräfte
- CvD / Veranstaltungsleiter
(Chef vom Dienst mit Qualifikationsnachweis „SAP“ nach VStättVO und BGV C1)