Handwerskammer Cottbus
Die Handwerkskammer Cottbus wurde im Jahre 1953 vom Gesetzgeber als öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Handwerkswirtschaft errichtet.
Der Kammerbezirk umfasst den südlichen Teil des Landes Brandenburg. Neben den hoheitlichen Aufgaben, die ihr als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Staat übertragen wurden, z. B. Abnahme von Prüfungen, Regelung der Berufsausbildung, Aufsicht über Kreishandwerkerschaften und Innungen, Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Führung der Handwerksrolle und Lehrlingsrolle bietet die Kammer in zahlreichen Einrichtungen ein umfassendes Angebot an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten und eine breite Palette von Dienstleistungen zur Unternehmensberatung und -betreuung. Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Handwerkskammer ist die Handwerksordnung sowie die Satzung der Handwerkskammer Cottbus.
Fast 10.000 Handwerksunternehmen sind derzeit im Cottbuser Kammerbezirk aktiv. Dabei erstreckt sich das Einzugsgebiet auf die vier Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Ober-Spreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster und auf die kreisfreie Stadt Cottbus. Die Zahl der im Handwerk Beschäftigten beläuft sich auf rund 53.700, einschließlich der knapp 4.500 eingetragenen Lehrverhältnisse.
