IGVA - Interessengemeinschaft für Verbraucherangelegenheiten

IGVA - Interessengemeinschaft für Verbraucherangelegenheiten

Die I.G.V.A. (Interessengemeinschaft für Verbraucherangelegenheiten) wurde im Frühling 2011 aus der erkannten Notwendigkeit heraus gegründet, dass eine Aufklärung und Bündelung von Verbraucherangelegenheiten für eine sachgerechte und realistische Vertretung der Verbraucherinteressen gegenüber der Wirtschaft und anderen Instituten erforderlich ist. Ohne Unterstützung ist der Verbraucher sehr häufig auf sich selbst gestellt. Durch die Bündelung von Interessen profitieren jedoch alle Beteiligten von einem Erfahrungsaustausch und somit einer Verstärkung der eigenen Interessen.


Versicherungsrecht: Klauseln in Lebensversicherungsverträgen teilweise unwirksam (BGH)


Ferner seien Klauseln unwirksam, die nicht hinreichend deutlich zwischen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach dem Rückkaufswert und dem sog. St ...


26.08.2012 | Dienstleistung




 

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