Intreuhand Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

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Strafen im Steuerrecht


Im Einkommensteuergesetz bzw. in den Einkommensteuerrichtlinien ist festgehalten, dass Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben gehören. Dies gilt auch für Geld- und Sachzuwendungen, die unmittelbar mit Ausfuhrumsätzen zusammenhängen. Bei einem Auslands ...


24.04.2012 | Steuerberatung




 

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