Kanzlei Buschen
Wilfried Buschen ist seit 1992 rechtsberatend tätig und hat sich als Rentenberater auf betriebliche Altersversorgung konzentriert. Sowohl für Arbeitgeber als auch -nehmer. Als Versicherungsberater bearbeitet er hauptsächlich Aufgabenstellungen der individuellen Vorsorge.
Sein Werdegang begann 1975 nach beendetem Studium mit der Gründung seiner ersten Versicherugnsagentur. 1980 bis 1992 arbeitete er als Versicherungsmakler.
1992 erhielt er die Zulassung als Versicherungsberater nach dem Rechtsberatungsgesetz, 2004 die Zulassung für Rentenberatung zur betriebliche Altersversorgung nach dem Rechtsberatungsgesetz (abgelöst durch das heutige Rechtsdienstleistungsgesetz RDG).