Kanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung

Kanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung

Rechtsanwalt Thomas M. Amann repräsentiert eine moderne auf das Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Haupt- und Gründungssitz in Darmstadt sowie weiteren Standorten bzw. Besprechungsmöglichkeiten in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Bensheim und Bietigheim-Bissingen. Die Tätigkeitsbereiche von Rechtsanwalt Amann umfassen das gesamte Rechtsgebiet Strafrecht und Strafverteidigung, sowohl im nationalen wie auch internationalen Bereich. Die Kanzlei berät und vertritt Ihre Mandantschaft gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen der Felder Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen.

Die Standorte der Kanzlei in Darmstadt und der Besprechungsmöglichkeit in Offenbach am Main befinden sich direkt in den Fußgängerzonen der Wissenschaftsstadt und Messestadt und damit zentral im Wirtschaftsknotenpunkt Rhein-Main-Gebiet sowie in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Standort in der Finanzmetropole Frankfurt am Main. Die Besprechungsmöglichkeit in Bensheim an der Hessischen Bergstraße findet sich ebenfalls zentral in der Darmstädter Straße.

Mit der neuen Niederlassung in Bietigheim-Bissingen ist die Kanzlei aufgrund der großen Nachfrage aus dem süddeutschen Raum nun auch in unmittelbarer Nähe zu der Landeshauptstadt Stuttgart sowie zu der Barockstadt Ludwigsburg vertreten. Durch die dortige zentrale geographische Lage kann die Kanzlei für ihre Mandanten neben dem Landgerichtsbezirk Stuttgart gleichermaßen effektiv in den angrenzenden Landgerichtsbezirken Heilbronn, Karlsruhe, Baden-Baden, Tübingen, Hechingen, Ellwangen-Jagst und Ulm tätig werden. An allen Standorten übernimmt die Kanzlei sowohl die Verteidigung von Privatpersonen als auch die Vertretung von Unternehmensinteressen im Strafverfahren.

Rechtsanwalt Thomas M. Amann nimmt zudem bei einem Notfall als Anwalt am Notdienst des AnwaltVerein Stuttgart e.V. teil (Anwaltlicher Notdienst für Strafsachen durch Strafverteidiger). Für juristische Notfälle (z.B. bei Beschuldigung Straftat, Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung, Hausdurchsuchung, Pflichtverteidigung, Vorführung, Vernehmung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Polizeikontrolle, Wegnahme Führerschein) und auch für sonstige dringende Rechtsfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Amann außerhalb der Bürozeiten (z.B. am Wochenende und an einem Feiertag) auch direkt unter 01605557880 anwaltlich und menschlich zur Verfügung. Soweit Sie Herrn Amann entsprechend kontaktieren möchten, schreiben Sie bitte eine SMS an diese Mobilnummer mit Ihren Nachnamen und dem Zusatz Notfall. Herr RA Amann wird Sie dann so schnell wie möglich zurückrufen und Ihnen weiterhelfen! Per E-Mail erreichen Sie ihn in Notfällen und dringenden Fällen jederzeit unter notfall[at]akk-kanzlei.com. Anwaltlicher Notdienst ist bundesweit möglich! In Strafsachen ist Herr Rechtsanwalt Amann als Strafverteidiger an jedem Gericht im Bundesgebiet zugelassen (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof). In den Bereichen Heilbronn, Besigheim, Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Marbach und Backnang sind auch Hausbesuche möglich.


Neuigkeiten für die Mandanten

13 Februar 2011

Umzug in neue Räume am neuen Standort in Bietigheim zwischen Heilbronn und Stuttgart

Nachdem der Rechtsanwalt Thomas M. Amann im Frühjahr 2011 im Landkreis Ludwigsburg in Bietigheim-Bissingen eine weitere Anwaltskanzlei für Strafrecht & Strafverteidigung eröffnet hat, fand nun gemeinsam mit seinem Kooperationspartner - der renomierten Bietigheimer Anwaltskanzlei Schäufele & Pohl ein Umzug in neue großzügige und moderne Kanzleiräume direkt am Unteren Tor in der Fußgängerzone statt

Hauptstraße 15 (Am Unteren Tor) 74321 Bietigheim 07142. 913995


Entscheidung BVerfG über Erhebung von dynamischen IP-Adressen in Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB


Zu dem Geschäftszeichen 1 BvR 1299/05 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) jüngst entschieden, dass die Regelungen des Telekommuni ...


03.03.2012 | Recht und Verbraucher




 

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