kanzlei wasiela

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Die gleichen Grundsätze dürften anzuwenden sein, wenn ein Arbeitnehmer einen fremdenfeindlichen Beitrag auf einem sozialen Netzwerk für alle sichtbar äußert oder kommentiert. Er verlässt damit das rein Private und riskiert, dass sein Verhalten mit der Tätigkeit seines Arbeitgebers in Verbindung gebracht wird. Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Facebook-Aktivitäten eines Arbeitnehmers werden im Beitrag <a href="http://www.kanzlei-wasiela.de/news-arbeitsrecht/arbeitsrecht-facebook/" title="Arbeitsrecht und Facebook">Arbeitsrecht und Facebook</a> des Rechtsreferendars David Thomanek auf der Homepage der Kanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf ausführlich dargestellt.


Arbeitsrecht - Soziale Netzwerke


(NL/9288772595) In Deutschland nutzen rund 28 Millionen Menschen das soziale Netzwerk Facebook. Insgesamt spielen Online - Portal spielen daher im Hin ...


16.10.2015 | Sonstiges


Spendenaktion der kanzlei wasiela


(NL/7145009660) Glühwein- und Adventskalenderverkauf zugunsten des Ambulanten Kinderhospizdienstes Düsseldorf anlässlich Flingern rollt den roten T ...


14.11.2013 | Freizeitindustrie


Arbeitszeugnis - Änderung der Rechtsprechung


(NL/7958101105) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Der Arbeitnehmer h ...


09.08.2013 | Freizeitindustrie




 

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