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Die gleichen Grundsätze dürften anzuwenden sein, wenn ein Arbeitnehmer einen fremdenfeindlichen Beitrag auf einem sozialen Netzwerk für alle sichtbar äußert oder kommentiert. Er verlässt damit das rein Private und riskiert, dass sein Verhalten mit der Tätigkeit seines Arbeitgebers in Verbindung gebracht wird. Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Facebook-Aktivitäten eines Arbeitnehmers werden im Beitrag <a href="http://www.kanzlei-wasiela.de/news-arbeitsrecht/arbeitsrecht-facebook/" title="Arbeitsrecht und Facebook">Arbeitsrecht und Facebook</a> des Rechtsreferendars David Thomanek auf der Homepage der Kanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf ausführlich dargestellt.