Lohnsteuerberatung - Haupt Beratung

Lohnsteuerberatung - Haupt Beratung

Unsere Leistungen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft helfen wir Ihnen bei

Lohn- und Einkommenssteuerangelegenheiten
Fragen zum Kindergeld
Einkommensteuer

Wir übernehmen für Sie gern im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes die

Steuerliche Beratung, auch wenn die Steuererklärung schon beim Finanzamt ist
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Prüfung des Steuerbescheides
Rechtsbehelfsverfahren
Finanzgerichtsverfahren

Außerdem kümmern wir uns um Ihre Anträge für

Lohnsteuerermäßigung
Zulagen für Riesterrenten
Wohnungsbauprämie
Investitionszulage
Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage

Sie sind Selbstständig, Gewerbetreibender oder nebenberuflich Selbständig?

Selbständige, Gewerbetreibende sowie auch nur nebenberuflich Selbständige (unabhängig von der Höhe der Einnahmen) dürfen wir im Lohnsteuerhilfeverein nicht bzw. nur eingeschrätnkt (nach § 3 Nr. 26 EStG) betreuen. Für diesen Fall besuchen Sie mich bitte unter der Seite des b.b.h. http://haupt-beratung.com


Lohnsteuerhilfe Hamburg - Winterdienst steuerlich abzugsfähig


Erfreuliches Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG (Einkommensteuergesetz) v. 23. August 20 ...


29.01.2013 | Recht und Verbraucher




 

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