Lohnsteuerberatung - Haupt Beratung
Unsere Leistungen
Im Rahmen einer Mitgliedschaft helfen wir Ihnen bei
Lohn- und Einkommenssteuerangelegenheiten
Fragen zum Kindergeld
Einkommensteuer
Wir übernehmen für Sie gern im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes die
Steuerliche Beratung, auch wenn die Steuererklärung schon beim Finanzamt ist
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Prüfung des Steuerbescheides
Rechtsbehelfsverfahren
Finanzgerichtsverfahren
Außerdem kümmern wir uns um Ihre Anträge für
Lohnsteuerermäßigung
Zulagen für Riesterrenten
Wohnungsbauprämie
Investitionszulage
Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage
Sie sind Selbstständig, Gewerbetreibender oder nebenberuflich Selbständig?
Selbständige, Gewerbetreibende sowie auch nur nebenberuflich Selbständige (unabhängig von der Höhe der Einnahmen) dürfen wir im Lohnsteuerhilfeverein nicht bzw. nur eingeschrätnkt (nach § 3 Nr. 26 EStG) betreuen. Für diesen Fall besuchen Sie mich bitte unter der Seite des b.b.h. http://haupt-beratung.com