Kirchner Binder Neugebauer Immobiliensachverständige
Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) i.S.d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
unbebaute Grundstücke
begünstigtes Agrarland
Rohbauland
Bauerwartungsland
Bauland
Wohnimmobilien
Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
freistehende Einfamilienhäuser
Reihenhäuser
Doppelhaushälften
Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
Wohn- und Geschäftshäuser
Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
Buroimmobilien
Sonstige
Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
Bauernhöfe (im Außenbereich)
sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
Übliche Zwecke und ergänzende Leistungen:
Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG.
Marktwertermittlung bei Immobilien-kauf bzw. –verkauf (§194 BauGB).
Beleihungswertermittlung (BelWertV).
Prozessunterstützend bei der Bilanzierung nach IFRS.
Simulation zu Investitionsentscheidungen DCF-Verfahren / Ellwood-Verfahren.
Immobilien– und Marktanalysen (Due Diligence Prüfung).
Grundbesitzbewertung für Erbfall und Schenkung.
In Fällen von Ehescheidungen bzw. Vermögensauseinandersetzungen.
Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken.
Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung.
Wir erstellen Mietwertgutachten (Wohnraum oder Gewerberaum) um die ortsübliche Vergleichsmiete gem. §558 BGB oder die Marktmiete (Gewerbe) nachzuweisen. Benötigt werden derartige Gutachten für:
Miethöheauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich)