Im SGB V § 106 ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wird geprüft durch
1. die Auffälligkeitsprüfung
arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Leistungen bei Überschreitung der Richtgrößenvolumina nach § 8 ...
07.08.2013 | Gesundheitswesen - Medizin