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Die Haufe Mediengruppe bietet ihren Kunden integrierte Arbeitsplatz- und Gesamtlösungen zur erfolgreichen Gestaltung ihrer steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgaben an. Die Lösungen umfassen Fachinformationen, Applikationen, Services, Dienstleistungen, Online-Communitys und Fachportale sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten bis hin zur Personal- und Organisationsentwicklung.

Zu den Hauptzielgruppen der Haufe Mediengruppe gehören große und mittelständische Unternehmen, Kleinbetriebe und Selbstständige, Steuerberater und Anwälte, der Öffentliche Dienst sowie Immobilienverwalter und Vereine. Bei ihnen nimmt die Haufe Mediengruppe eine führende Marktstellung ein.


Vermieter- und Hausbesitzerportal meineimmobilie.de informiertüber Verhaltensregeln im Sommer


(Freiburg, 6. August 2010) - Mieterpflichten machen keine Ferien: Selbstverständlich muss der Mieter auch dann seine Miete samt Vorauszahlungen weite ...


06.08.2010 | Haus & Garten


meineimmobilie.de: Rechner zur Immobilienbewertung mit allenÄnderungen durch die neue Immobilienwertermittlungsverordnung


(München/Planegg, 10. Juni 2010) - Nach langer Verzögerung tritt am 01. Juli 2010 die neue Immobilienwertermittlungsverordnung - kurz ImmoWertV - in ...


11.06.2010 | Haus & Garten


Die häufigsten Fehler bei Betriebskostenabrechnungen - meineimmobilie.de bietet Hilfe


Betriebskostenabrechnungen stellen jedes Jahr aufs Neue das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter auf die Probe. Das Portal für Vermieter und Imm ...


30.03.2010 | Haus & Garten


Bestatter, Gartenzwerg und Hausschwein: meineimmobilie.de stellt kuriose Mietrechtsfälle vor


Die erste schauerlich-schreckliche Geschichte ereignete sich zwischen einem zerstrittenen Mieter und seinem Vermieter: Der Mieter bestellte Nacht für ...


16.02.2009 | Rechtsberatung (gewerblich)


Blinkende Weihnachtsdeko, brennender Adventskranz & fristgerechte Betriebskostenabrechnung: Was Vermieter und Hauseigentümer in der Vorweihnachtszeit


Rechtlich verhält sich die Sache folgendermaßen: In seiner Wohnung darf der Mieter dekorieren, wie und was er will. Außen gilt das allerdings nicht ...


19.11.2008 | Haus & Garten




 

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