Das Bestellerprinzip für die Vermarktung von Wohnraum zur Miete ist seit dem 01.06.2015 in Kraft!
Bei der Vermietung von Wohnraum zur privaten Nutzung heißt es ab sofort, wer einen Makler mit der Vermietung beauftragt (in der Regel der Vermieter) hat auch die Kosten für den Makler zu tragen.
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