Das Optimed Programm, ehemals bekannt als Optifast 52, wurde gemäß § 43 SGB V als erstattungsfähig anerkannt. Diese Klassifizierung ermöglicht es, dass die Kosten für die Teilnahme am Programm von den gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden können. Für Menschen mit ...
21.01.2025 | Gesundheitswesen - Medizin