Änderungen im Kaufrecht
Wer an einen Kunden mangelhafte Leistungen verkauft, muss neben der Gewährleistung für das Produkt auch die Kosten für den Ein- und Ausbau ersetzen. Dies ist sogar unabhängig davon, ob der Unternehmer den Mangel verschuldet. Der Anspruch gilt auch dann, wenn der Kund ...
12.02.2018 | Handel