Das Beamtenstrafrecht, also die Strafverteidigung eines Beamten in einem Strafverfahren, ist nicht nur ein Ermittlungsverfahren und ein Urteil sondern zumeist auch wegbereitend für darauffolgende Disziplinarverfahren.
Es gilt, nach dem (Straf-,) Verfahren ist vor dem (Disziplinar-,) Verfahren.
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18.12.2012 | Recht und Verbraucher