In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren fiel das Urteil zu Gunsten des Vermieters aus, der seinem Mieter fristlos kündigte und eine Räumungsklage erwirkte. Denn zuvor trat in der streitgegenständlichen Wohnung Schimmelbefall auf, woraufhin der Mieter als Druckmittel zu einer schnel ...
09.11.2011 | Rechtsberatung (privat)