Der Aktenvortrag ist die letzte Hürde bevor der Rechtsreferendar sein zweites Examen endgültig beendet hat. Obwohl bereits während des Referendariats in den Arbeitsgemeinschaften Vorträge aus den Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht geübt werden, bedarf es unmittelbar vor der ...
30.06.2009 | Bildung & Beruf