Nach einem selbst verursachten Unfallschaden beabsichtigtige die Leasingnehmerin, eine GbR aus Bochum, das Fahrzeug bei einem Vertragshändler reparieren zu lassen. Fünf Tage Reparaturdauer und einen kostengünstigen Ersatzwagen habe man dem Unternehmen zugesagt. Doch die Leasinggeberin untersagte ...
08.04.2009 | Finanzwesen