Rechtsvertretung ungeborener Menschen
Vom Vormundschaftsgericht wurde Dieter Egert nach §1913 BGB als Pfleger für ungeborene Kinder bestellt (ehrenamtlich).
Damit ist er rechtswirksamer Vertreter für alle ungeborenen Kinder in Deutschland, mit dem Wirkungskreis diese in allen Fragen im Zusammenhang mit einer pränatalen Tötung zu vertreten.