Mit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.03.2013 hat der Gesetzgeber die Änderung des § 27 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschlossen. Ab dem 01.01.2015 wird dieser Absatz einen Satz zwei mit dem Wortlaut "Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig." haben. Das ist ver ...
18.11.2014 | Rechtsberatung (privat)