Rechtsanwalt Oliver Schüler
Seit über 29 Jahren betreue ich Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht” habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.
Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:
Fahrerflucht, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise als Unfallverursacher)
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Kennzeichenmissbrauch
Drogenkonsum im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB
Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren:
Geschwindigkeitsüberschreitung
Rotlichtverstoß
Handynutzung am Steuer
Abstandsunterschreitungen
Ich helfe Ihnen auch weiter, wenn es um das Führerscheinrecht, also dem Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis geht. Sprechen Sie mich an, bei einem Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer oder einer Drogenfahrt unter Marihuana / Cannabis.
Als „Fachanwalt für Verkehrsrecht” befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht. Ich führe Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Außerdem übernehme die Abwicklung mit Versicherungen, die auf dem Verkehrshaftungsrecht beruhen.
Rechtsanwalt
Oliver Schüler
Gardeschützenweg 74
12203 Berlin
Deutschland
Kontakt
E-Mail: info@ra-schueler.de
Telefon: +49 / 30 / 75 48 90 96
Mobile: +49 / 170 380 36 32
Fax: +49 / 30 / 75 48 90 98