Strafverteidigerkanzlei Barduhn & Welscher
Bundesweite Verteidigung durch spezialisierte Strafverteidiger bei dem Vorwurf der sexueller Nötigung § 177 Abs. 1 StGB, Vergewaltigung, § 177 Abs. 2 StGB, von Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main, Hessen, Aschaffenburg, Bayern, Saarlouis, Saarland.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ja, nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes jedenfalls in dem konkret zu beurteilenden Fall nicht. Was war passiert? Der 51-jährige Angeklagte hatte als Fahrer während einer Autofahrt die 15-jährige Beifahrerin überraschend in den Nacken g ...
26.09.2010 | Politik & Gesellschaft