Wegen nicht nachweisbarer Übereinstimmung eingebauter Innenausrüstungsteile mit den vorgelegten Prüfzeugnissen hat die zuständige EU Kommission Ende 2007 einem deutschen Fahrzeughersteller die Betriebserlaubnis für eine seiner Neuentwicklungen verweigert.
Selbst der zuständige deutsche Bund ...
07.03.2008 | Vermischtes