Bereits 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass fehlende oder mangelhafte Widerrufsbelehrungen bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen Grund dafür sind, auch nach Ablauf der Frist noch zu widerrufen. Am 29.07.15 hat der BGH jetzt zusätzlich entschieden, dass auch Provisionen sowie Verwalt ...
07.08.2015 | Wirtschaft (allg.)