Verbraucherinkasso GFM GmbH
Zur Verbraucherinkasso GFM GmbH: Diese Gesellschaft für Forderungsmanagement wird ausschließlich für Verbraucher tätig. Sie macht Fluggastrechte nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261 / 2004) bei Flugüberbuchung, Flugannullierung, Flugverspätung oder Herabstufung auf Erfolgsbasis geltend. Verweigert die Airline die Beförderung, annulliert sie den Flug, verspätet sich der Flug oder kommt es zu einem Downgrading, kann ein Anspruch auf Ausgleich in der Höhe von bis zu EUR 250 / 400 / 600 bestehen. Verbraucherinkasso macht diesen Anspruch risikolos geltend. Im Erfolgsfall fallen 27 % der Zahlung und eine Pauschale von EUR 25 an. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherinkasso.de