Exklusivbericht des Technikmagazins CHIP: Lottospielen im Internet - Gewinner könnten leer ausgehen
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Glücksspiel ist in Deutschland Sache des Staates. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dieses Monopol aber nur dann gerechtfertigt, wenn es konsequent zur Eindämmung von Spielsucht eingesetzt wird. Entsprechend ist der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ausgelegt. Er verbietet nicht nur Werbung für Lotterien, sondern auch das Lottospiel per Internet.
Trotzdem kann man auf Websites wie Tipp24.com oder Jaxx weiterhin digitale Scheine ausfüllen. Wegen der neuen Gesetzeslage agieren die Firmen über komplizierte Konstrukte in Form von Tochterunternehmen in Großbritannien. Die meisten der 2,5 Millionen registrierten Nutzer von Tipp24.com dürften glauben, dass sie auf dem Portal ganz normal Lotto spielen. Tun sie aber nicht, wie CHIP-Redakteur Andreas Hentschel erklärt: „Das Geld landet auf einem Konto von Tipp24 und dort bleibt es auch. Gewinne werden von diesem Konto ausgezahlt – nach den Quoten des Deutschen Lottoblocks. Im Grunde simuliert Tipp24 das staatliche Lottospiel.“
Das offizielle deutsche Lotto schüttet die Hälfte der Einnahmen als Gewinne aus, der Rest landet beim Staat – als Steuer oder für Sozialprojekte. Private Anbieter müssen nur die in Großbritannien anfallende Gambling Tax zahlen. „Ein fabelhaftes Geschäftsmodell“, so CHIP-Redakteur Hentschel: „Nach Abzug der Steuer und Auszahlung der Gewinne dürfte die Gewinnspanne bei über 40 Prozent liegen.“
Es gibt keinen Grund, zu bezweifeln, dass Tipp24 bisher alle Gewinne ausbezahlt hat und dies auch künftig tun will. Sollten Tipp24-Spieler aber mehrmals in kurzer Zeit den Jackpot abräumen, könnte die Firma ruiniert sein: Falls nämlich der Jackpot im offiziellen Lotto nicht geknackt wird, steigt er weiter und Tipp24 müsste im Extremfall mehrmals enorme Millionenbeträge ausschütten. Sollte der Anbieter einen Jackpot nicht mehr auszahlen können, bliebe nur der Gang vor einen Richter – in England. CHIP zitiert dazu Thomas Stadler, Anwalt für IT-Recht: „Vor einem deutschen Gericht wird der Gewinn schwerlich einklagbar sein. Man hat ja etwas Unerlaubtes getan.“
Laut CHIP könnte ein ausgezahlter Gewinn auch niedriger ausfallen als erwartet. Wird der Jackpot im staatlichen Lotto und in seiner privaten Variante gleichzeitig geknackt, bekommt der Tipp24-Spieler maximal die Hälfte des Betrags, den ein „offizieller“ Sieger erhält: „Tipp24 teilt den Jackpot durch die Gesamtzahl der Gewinner, also seine eigenen und die des staatlichen Lottos. Hätte der Tipp24-Spieler am offiziellen Lotto teilgenommen, wäre zwar auch geteilt worden. Dennoch bleibt ein Gefühl der ungerechten Behandlung: Schließlich hat der andere Glückspilz mit den gleichen Zahlen den doppelten Gewinn eingefahren.“
Der komplette Artikel ist in der neuen CHIP (Ausgabe 09/2009) zu finden, die am 7. August in den Handel kommt.
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Datum: 07.08.2009 - 16:03 Uhr
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