Vorsicht bei Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest!
Gerade die Empfehlung unabhängiger Institute oder Einrichtungen ist für den Produktabsatz oftmals sehr hilfreich.
Von diesen Empfehlungen lassen sich viele potentielle Kunden leiten, die auf der Suche nach einem Produkt sind, sich aber noch nicht auf ein bestimmtes festgelegt haben.
Dies ist jedoch nicht unter allen Umständen, bzw. für alle Produkte erlaubt, wie am 30.06.2009 auch das OLG Hamburg (Az.: 3 U 13/09) entschied.
Es gibt bestimmte Produktkategorien, für die mit Testergebnissen außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden darf, wozu auch Arzneimittel gehören.
Im angesprochenen Fall ging es darum, dass ein Hersteller eines Medizinprodukts gegen Kopfläuse mit der Bewertung der Stiftung Warentest gegenüber dem Verbraucher warb, wogegen ein Wettbewerber Klage eingereicht hat.
Die Richter gaben dem Kläger Recht, denn Werbung mit dem Testergebnis der Stiftung Warentest könne gerade bei Arzneimitteln dazu führen, dass Menschen eine medizinische Untersuchung gar nicht mehr in Anspruch nehmen, sondern sich direkt das Arzneimittel in der Apotheke kaufen. Dies könne dazu führen, dass ein wichtiger medizinischer Rat somit gar nicht mehr eingeholt würde, was es zu vermeiden gelte.
Fazit:
Für die Produktwerbung sind Empfehlungen oder unabhängige Testergebnisse meist sehr wertvoll, doch sind diese nicht immer zulässig.
Bevor solche Bestandteile in Werbekampagnen aufgenommen werden, sollte zunächst Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt gehalten werden. So lassen sich Rechtsverstöße vermeiden!
© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9
Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln
Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
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RA Axel Mittelstaedt
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50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Datum: 09.09.2009 - 10:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 116953
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Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 9.9.2009
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