Schneller zum Zuschuss beim Rußfilter „Staatlicher Zuschuss zum Rußfilter“
Bereits seit dem 1. April 2007 bekommen Halter von bis Ende 2006 zugelassenen Diesel-Fahrzeugen einen Steuernachlass von 330 €, wenn sie ihren Wagen bis spätestens Silvester 2009 mit einem Rußfilter nachrüsten. Bislang wirkte sich dieser staatliche Zuschuss nur tröpfchenweise aus, denn es gab so lange eine Steuerbefreiung, bis der Betrag von 330 € erreicht war. Das konnte sich insbesondere bei Kleinwagen mit geringer Kfz-Steuer über mehrere Jahre hinziehen.
Durch die am 1. August 2009 in Kraft getretene „Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)“ wird die Förderung beim Rußfilter über einen Zuschuss jetzt attraktiver. Denn für die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz wird ab sofort alternativ auch ein Festbetrag in Höhe von 330 € ausbezahlt. Die Bundesregierung verspricht sich von der schnelleren finanziellen Förderung, den weitgehend zum Erliegen gekommenen Nachrüstmarkt anzukurbeln. Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Diesel-Pkw ihr Fahrzeug im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten und bis zum 15. Februar 2010 den Einbau nachweisen.
Anträge auf einen Zuschuss können beim BAFA ab dem 1. September 2009 bis einschließlich 15. Februar 2010 online gestellt werden. Auf der Internetseite des BAFA steht ab diesem Zeitpunkt unter www.pmsf.bafa.de ein Antragsformular zur Verfügung. Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung gibt es weiterhin als Alternative und die Fördervoraussetzungen bleiben durch die Änderung der Auszahlungsmodalitäten unverändert.
Die Kosten für den Einbau eines Partikelfilters liegen je nach Fahrzeugtyp und Baujahr zwischen 600 € und 800 €. Abzüglich der Einmalerstattung durch das BAFA bleibt also ein Eigenanteil von rund 300 €. Hinzukommt eine weitere Entlastung. Denn darüber hinaus werden die nachgerüsteten Diesel-Fahrzeuge auch vom zeitlich befristeten Zuschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 € pro angefangene 100 ccm Hubraum ausgenommen. Nicht unbeachtet bleiben sollte, dass sich der Wiederverkaufswert von Autos mit Rußfilter erhöht und die Nachrüstung zu einem geringeren Partikelausstoß und damit einer besseren Luftqualität führt. Daher erhalten nachgerüstete Diesel-Pkw auch eine bessere Umweltplakette und können je nach Ausgestaltung der Umweltzone auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.
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Datum: 14.09.2009 - 14:37 Uhr
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Freigabedatum: 14.09.2009
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