Mengenbegrenzungen außerbudgetärer Leistungen schleichen sich ein!
Berlin, 23. September 2009 – Weitgehend unbemerkt hat der Bewertungsausschuss den Kassenärztlichen Vereinigungen ab dem 3. Quartal 2009 die Möglichkeit gegeben, Leistungen zu begrenzen, die außerhalb des arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumens, aber innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden.

(firmenpresse) - Dieses Schlüsselelement der jüngsten Gesundheitsreform soll bekanntlich dafür sorgen, dass die ärztlichen Leistungen entsprechend dem tatsächlichen Behandlungsbedarf, zum Beispiel aufgrund des Alters oder chronischer Erkrankungen der Patienten, honoriert werden.
Mit der Begrenzungsmöglichkeit will der Bewertungsausschuss dem Verhalten der Ärzte entgegensteuern, die offensichtlich mehr dieser außerbudgetären Leistungen abrechnen.
Der Beschluss des Gremiums wird jedoch regional unterschiedlich oder auch gar nicht umgesetzt. Wichtig für die Ärzte wird aber in jedem Fall sein, den Umgang ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Beschluss genau zu beobachten, um ihre Abrechnung gegebenenfalls darauf einzustellen.
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Datum: 23.09.2009 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin
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Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.9.2009
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