Beihilfe in der privaten Krankenversicherung. Vorteile für Beamte, Richter und Co.
ID: 125680
Beihilfe wird Bundes- und Landesbeamten gezahlt. Gesetzliche Krankenkassen bieten keine speziellen Lösungen zur Aufstockung der Erstattungssätze an. Ohne eine private Beihilfekrankenversicherung müsste der Versicherungsnehmer die nicht von der Beihilfe (http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/beihilfe/) abgedeckten Kosten im Krankheitsfall selbst tragen. Die privaten Versicherer haben speziell auf die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder zugeschnittene Tarife. Bei einer Erkrankung des Versicherungsnehmers übernehmen diese in den meisten Fällen vollständig die entstehenden Restkosten, die nicht von der Beihilfe erstattet werden.
Für die Patienten bedeutet dies vor allem eine Befreiung von zusätzlichen finanziellen Belastungen im Krankheitsfall. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die einzelnen Tarife der Beihilfe nicht nach dem Einkommen des Versicherten richten sondern sich den individuellen Bedürfnissen des einzelnen anpassen. So werden auch Mitversicherte wie Kinder oder Ehepartner berücksichtigt.
Weitere Informationen:
http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/beihilfesaetze/
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Datum: 09.10.2009 - 12:09 Uhr
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Freigabedatum: 09.10.2009
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