EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG: CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schadenersatz für Anleger
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Das Landgericht stellte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, dass es sich bei der Anlage in die EREM KG um eine riskante, nicht zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage handelt. Denn die Beteiligung richtet sich laut des Emissionsprospekts an „unternehmerisch denkende Anleger, die ein langfristiges umweltbewusstes Engagement mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken eingehen wollen.“ Wie das Gericht weiter erklärte, war ferner die Fungibilität der Anlage nicht vorhanden und das Totalverlustrisiko nicht ausgeschlossen. Hierauf hätte die Anlegerin von dem Anlageberater hingewiesen werden müssen. Indem er dies unterließ, machte sich die Beratungsgesellschaft schadensersatzpflichtig. Laackmann & Peters haben neben der Schadensersatzforderung für die Beteiligung an dem Fonds in fünfstelliger Höhe auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem Jahr 2004 zu zahlen. Steuervorteile muss sich die Anlegerin nicht anrechnen lassen.
„Das Urteil ist aber noch unter einem weiteren Gesichtspunkt als positiv zu werten.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführt hat. „Denn das Landgericht Itzehoe hat die Beratungsgesellschaft ferner auch wegen unzureichender Aufklärung über den Erhalt von Innenprovisionen verurteilt. Somit wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von Anfang dieses Jahres in Bezug auf kick-backs weiter ausgebaut.“
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Datum: 03.11.2009 - 10:11 Uhr
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