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Bundeskartellamt durchsucht Markenverband

26.08.2004 - 10:55 | 13742
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(firmenpresse) - Bonn/Wiesbaden - Das Bundeskartellamt http://www.bundeskartellamt.de hat mit Unterstützung der Kriminalpolizei die Räume des Markenverbandes http://www.markenverband.de in Wiesbaden durchsucht. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes gehen dem Verdacht nach, dass der Markenverband erneut zum Boykott eines Anbieters sogenannter Selbstentsorgerlösungen für Verkaufsverpackungen, der Pegnitzer BellandVision GmbH http://www.bellandvision.de, aufgerufen hat.

Die Verpackungsverordnung verpflichtet Konsumgüterindustrie und Handel zur Rücknahme gebrauchter Verkaufsverpackungen. Unternehmen können die Rücknahme über Selbstentsorgerlösungen organisieren und sind nicht verpflichtet, sich dem Grünen Punkt anzuschliessen. "Der Marktzutritt alternativer dualer Systeme und das Angebot von Selbstentsorgerlösungen sind erste Anzeichen dafür, dass auch in diesen Bereichen wettbewerbliche Lösungen möglich sind. Um so schwerer wiegen Boykottaufforderungen mit dem Ziel, den Markteintritt anderer Unternehmen zu behindern", führt das Kartellamt in einer Pressemitteilung aus.

Bereits Anfang 2003 hat das Bundeskartellamt gegen den Markenverband, die Duales System Deutschland AG (DSD), die Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände, den Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft, die Metro AG, RWE Umwelt AG und die Rethmann Entsorgungs AG & Co. Bussgelder von insgesamt 4,4 Millionen Euro wegen des Aufrufs zum Boykott und wettbewerbsbeschränkender Absprachen verhängt. Bei den diskriminierten Firmen handelte es sich um die Mainzer Landbell AG und BellandVision. Nach den damaligen Feststellungen der Bonner Wettbewerbshüter hat der Markenverband seine Mitglieder mehrfach dazu aufgerufen, die von BellandVision angebotene Selbstentsorgerlösung nicht in Anspruch zu nehmen und Verkaufsverpackungen ausschliesslich beim Grünen Punkt zu lizenzieren. Im Fall Landbell ging es um die Absicht der DSD, des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und mehrerer Entsorgungsunternehmen, die Etablierung eines zweiten dualen Systems neben DSD zu verhindern. Landbell ist auf die Mitbenutzung von Sammeleinrichtungen angewiesen, die von Entsorgungsunternehmen nur für DSD vorgehalten wurden.



"Der Wettbewerb auf den Märkten für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen ist nach wie vor schwach ausgeprägt. Der Marktzutritt neuer Anbieter von Entsorgungslösungen ist deshalb eine begrüssenswerte Entwicklung, nicht zuletzt zugunsten der Verbraucher," so der Kartellamtspräsident Ulf Böge. Es sei nicht zu verstehen, warum der Markenverband, ungeachtet der Bussgeldentscheidungen des Bundeskartellamtes und ohne eine gerichtliche Klärung abzuwarten, sich erneut dem Verdacht aussetzt, zum Boykott gegen alternative Anbieter von Entsorgungslösungen für Verkaufsverpackungen aufzurufen. Dabei sei kaum anzunehmen, dass die breite Mehrheit der Markenartikelindustrie ein solches Verhalten mitträgt.

"In seinem Bemühen, durch Wettbewerb und mit innovativen Lösungen zu nachhaltigen ökologischen und ökonomischen Verbesserungen bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen beizutragen, mussten wir uns immer wieder mit den gezielten Angriffen des Markenverbandes auseinandersetzen. Nachdem eine sachliche Diskussion mit den Vertretern des Markenverbandes zuletzt leider nicht möglich war, ist BellandVision im Interesse seiner Kunden auch mehrfach gerichtlich gegen zahlreiche irreführende oder schlichtweg unrichtige Darstellungen des Markenverbandes zu verschiedenen Sachverhalten vorgegangen. Durch diese falschen Informationen ist Herstellern oftmals eine objektive unternehmerische Entscheidungsfindung nahezu unmöglich gemacht worden", kritisiert Michaela Franzeck, Leiterin der Rechtsabteilung von Belland Vision. Nicht zuletzt durch den erstmals auch im Kerngeschäft des Grünen Punktes ausgelösten Wettbewerb hätten Hersteller und Handel durch mehrfache Senkungen der DSD-Lizenzgebühren insgesamt bereits weit über eine halbe Milliarde Euro eingespart.




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Freigabedatum: 26.08.2004


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