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Wissenschaftliche Studie fordert Lockerung des Kündigungsrechts

10.09.2004 - 15:55 | 13828
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(firmenpresse) - Nürnberg/Neuss - Bestenfalls Stillstand herrscht auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, im Herbst auf weniger als vier Millionen Arbeitslose zu kommen, ist nicht mehr erreichbar. Die Arbeitsmarktdaten sind unverändert schlecht. Im vorigen Monat waren 4,35 Millionen Menschen offiziell als beschäftigungslos gemeldet, also nur 13.400 weniger als im Juli. Der traurige Rekord: Noch nie seit der Wiedervereinigung war der Auguststand so hoch wie dieses Jahr. Der Regierungsberater und Wirtschaftsweise Bert Rürup ruft nach Konsequenzen für den Kündigungsschutz, da er für das kommende Jahr sogar von einem Abflauen der leichten konjunkturellen Erholung ausgeht. Gegenüber dem Handelsblatt sagte Rürup, dass der deutsche Kündigungsschutz zu einer Art "Richterrecht" geworden sei, bei dem "weniger die Weiterbeschäftigung, sondern Abfindungen im Vordergrund stehen". Unionspolitiker wie Friedrich Merz oder Roland Koch hatten ebenfalls nach einer Reduzierung des Kündigungsschutzes in Deutschland verlangt.

Anerkannte Wissenschaftler unterstützen diese Forderungen. So verlangt Elke J. Jahn, Wissenschaftlerin am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, in einem aktuellen Arbeitspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung http://www.kas.de , der deutsche Kündigungsschutz müsse komplett auf den Prüfstand. Die Reform des Kündigungsschutzes durch die Bundesregierung sei "viel zu zögerlich geraten". Es bestehe weiterhin Handlungsbedarf. Die Autorin fasst ihre Thesen in folgenden Worten zusammen: "Denn nur eine Reform, die Rechtsdurchsetzungskosten senkt und so die Kosten einer Entlassung für beide Parteien kalkulierbar macht, ist geeignet, neue beschäftigungspolitische Impulse zu setzen." Der Kündigungsschutz sei 1951 eingeführt worden, um Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen zu schützen. Die emotionale Debatte der Gegenwart verdecke, dass sich die Zeiten sehr stark gewandelt hätten. Vor dem Hintergrund einer seit Jahrzehnten steigenden Arbeitslosigkeit, dem Mangel an Lehrstellen, der geringen Beschäftigungsmobilität und einer "seit einigen Jahren stagnierenden Volkswirtschaft mit Beschäftigungsverlusten" müsse neu und sachorientiert diskutiert werden: "Fünf Jahrzehnte arbeitsgerichtlicher Rechtsfortbildung und Rechtsschöpfung sowie eine Vielzahl von Gesetzesänderungen später ist das deutsche Kündigungsschutzgesetz in seiner heutigen Form zu einem Bestandsschutz für Arbeitnehmer, einer Markteintrittsbarriere für Arbeitslose und einem Beschäftigungshemmnis vor allem für Frauen, ältere Arbeitnehmer, Geringqualifizierte und Jugendliche geworden - so die These vieler Kritiker."



Jahn liefert konkrete Zahlen. Von den Urteilsverfahren vor deutschen Arbeitsgerichten blieben - so die Wissenschaftlerin - im Jahr 2003 am Jahresende 209.388 Klagen unerledigt, von den 635.772 erledigten Klagen drehten sich 327.957 oder 51,6 Prozent allein um Kündigungsfragen. Westdeutsche Betriebe im produzierenden Gewerbe hätten im Jahr 2000 rund 2 Milliarden Euro für Abfindungen ausgegeben. "Damit betragen die Kosten, die in Deutschland infolge des staatlichen Kündigungsschutzes entstehen, zurzeit etwa 0,6 Prozent der gesamten Personalkosten oder durchschnittlich 303 Euro pro Beschäftigten", rechnet Jahn vor. 2000/2001 habe die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kündigung rechtliche Folgen hat, bei 27 Prozent gelegen. "Rechnet man die Zahl der im gegenseitigen Einvernehmen beendeten Arbeitsverhältnisse zu den arbeitgeberseitigen Kündigungen hinzu, ergibt sich für das Jahr 200/2001 immerhin noch eine Klagewahrscheinlichkeit von 17 Prozent. Offenbar setzt das herrschende Kündigungsrecht erhebliche Anreize, Entlassungen vor dem Arbeitsrichter auszutragen", kommentiert das KAS-Papier.

Das Kündigungsschutzrecht sollte umfassender reformiert werden. So könnte - ähnlich wie in Grossbritannien - das Kündigungsschutzrecht erst nach einer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von einem Jahr greifen, denn die meisten Unternehmen nutzten befristete Arbeitsverträge zu einer Verlängerung der Probezeit. Ausserdem sollte das Kündigungsrecht als Wahlrecht für den Unternehmer und nicht für den Arbeitnehmer ausgestaltet werden.

Das Kündigungsschutzrecht müsse es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gegen eine Abfindung zu entlassen. Gleichzeitig solle die Geschäftsleitung die Wahl haben, ordentlich zu kündigen und auf die Zahlung einer Abfindung zu verzichten. Hat der Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmässigkeit der Kündigung, steht ihm zunächst der Weg zu einer unabhängigen Schiedsstelle offen, die den Sachverhalt prüft. Nur in begründeten Zweifelsfällen steht ihm auch der Gerichtsweg offen. Vor allen Dingen mittelständische Unternehmer halten diese Vorschläge für sinnvoll: "Paragrafenreiterei und Bürokratie haben den vormaligen Wirtschaftsriesen Deutschland wie Gulliver gefesselt. Der Mittelstand begrüsst es, wenn die beschäftigungsfeindliche und bürokratisch-zentralistische Überdehnung des deutschen Kündigungsschutzrechtes auf den Prüfstand kommt. Momentan ist das geltende Kündigungsrecht ein Beschäftigungsverhinderungsgesetz. Selbstverständlich ist klar, dass aber auch eine solche Reform kein Allheilmittel ist. Um langfristig Wachstum und Beschäftigung zu erzielen, brauchen wir auch eine Senkung der Lohnnebenkosten und die Flexibilisierung der Tarifverträge", fordert Michael Müller, Wirtschaftssenator des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de und Geschäftsführer der a & o after sales und onsite services GmbH in Neuss http://www.ao-services.de.



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