Ratgeber Stergeldversicherung und Bestattung - Überführung und Bestattungsinstitut

Ratgeber Stergeldversicherung und Bestattung - Überführung und Bestattungsinstitut

ID: 140259

Imformationen zu wichtigen Belangen beim Todesfall und zur Sterbegeldversicherung



(firmenpresse) - Jeden Tag sterben in Deutschland, statistisch betrachtet, rund 2.300 Menschen. Die Angehörigen bleiben zurück, erfüllt mit Trauer und Schmerz über den Verlust des Verstorbenen. Innerhalb weniger Tage müssen trotz der Trauer wichtige Entscheidungen getroffen werden. Wie soll der Ablauf bis zur Bestattung gestaltet werden?

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Bestattungsinstitut: Wenn der Todesfall eingetreten ist, sollten die Angehörigen prüfen, ob der Verstorbene mit einem Bestattungsinstitut bereits einen Vertrag über die Bestattungsvorsorge getroffen hat. Oder besteht eine Sterbegeldversicherung zugunsten des Bestatters oder der Verwandten? Mit dem Bestatter können die Angehörigen die Wünsche des Verstorbenen besprechen und die Art und Weise der Bestattung festlegen. Die Hinterbliebenen entscheiden auch, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, etwa Behördengänge oder Gespräche mit der Kirchengemeinde. Da die Bestatterkosten unterschiedlich hoch sein können, ist auch nicht pietätlos, die Preise zu vergleichen.

Überführung: Nach dem Tod muss der Leichnam spätestens 24 bis 36 Stunden in eine Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter überführt werden. Eine Aufbahrung zu hause ist meist für ein bis zwei Tage möglich, wenn der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Auch Kliniken und Heime verfügen über ein Abschiedszimmer, in dem der Tote aufgebahrt werden kann. Nach dem Bestattungsrecht muss der Leichnam spätestens fünf bis zwölf Tage, je nach Bundesland beigesetzt werden. Für eine Feuerbestattung und der anschließenden Beisetzung der Urne bleiben bis zu sechs Wochen Zeit. Eine Bestattung ist jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins möglich.

Bildquelle: Dieter Schütz, www.pixelio.de


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