Wegfall des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsnehmer zahlen den

Wegfall des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsnehmer zahlen den Preis

ID: 144755

Medikamente werden immer besser, Menschen immer älter. Was positiv für den einzelnen ist, verursacht gleichzeitig steigende Ausgaben für das Gesundheitssystem. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de berichtet über Lösungsansätze der Bundesregierung, den Finanzierungsengpass zu überwinden.



(firmenpresse) - Medikamente werden immer besser, Menschen immer älter. Was positiv für den einzelnen ist, verursacht gleichzeitig steigende Ausgaben für das Gesundheitssystem. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de berichtet über Lösungsansätze der Bundesregierung, den Finanzierungsengpass zu überwinden.

Lange Zeit teilten sich gesetzlich Versicherte den Beitrag zur Krankenversicherung paritätisch mit dem Arbeitgeber. Dieser betrug runde 14 Prozent des Brutto-Lohns. Arbeitnehmer und Unternehmen hatten jeweils sieben Prozent zu tragen. Aufgrund steigender Kosten und löchriger Haushalte führte die Regierung 2005 einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent ein. Diesen finanzieren seitdem allein die Arbeitnehmer. Nun kündigte Angela Merkel an, den Arbeitgeberanteil gänzlich einzufrieren. Steuerzuschüsse, die wiederum von den Versicherten zu tragen sind, sollen den Ausfall des Arbeitgeberanteils abfedern. Wie damals sind auch heute die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen das Ziel der Reform.

Sollte der Bundestag diesem Vorhaben zustimmen, steigt die Attraktivität der Privaten Krankenversicherung. Im Vergleich (http://www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) zur gesetzlichen Krankenversicherung greifen die genannten Regelungen hier nämlich nicht. Im Fall eines Anstellungsverhältnisses übernimmt der Arbeitgeber bisher 50 Prozent der Monatsprämie. Der Maximalbetrag für die Beteiligung liegt derzeit bei 257,25 Euro. Ein weiterer Vorteil kommt bei Beitragsrückzahlungen zum Tragen. Selbige werden ausschließlich an den Versicherungsnehmer, nicht an den Arbeitgeber ausgezahlt.

Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/politik/belastungen-von-kassenmitgliedern-ausgleichen/332387.html



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Datum: 11.12.2009 - 09:30 Uhr
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