Neues DataSV-Dokument gibt umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.
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(firmenpresse) - DataSV.info, die Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, setzt die Dokumentenreihe zur Ablehnung von gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit mit einer weiteren wichtigen Untersuchung unter dem Titel „Ablehnung von Gerichtsgutachtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Gerichtspraxis und Rechtsprechungsübersicht (DokNr. 4-10-0321)“ fort. Dazu Peter-Andreas Kamphausen aus der DataSV-Redaktion: „Mit Entscheidungen über die Sachverständigenablehnung verdeutlichen die Gerichte wichtige Eckpfeiler des „Verhaltenskodex“ für Gerichtsgutachter. Mit dem neuen, in der Reihe DataSV-Extrakt erschienen Dokument beleuchten wir zum einen die heutige Gerichtspraxis und geben außerdem anhand von weit über 100 nachgewiesenen aktuellen Gerichtsentscheidungen einen umfassenden Überblick der Rechtsprechung zu vorgebrachten (erfolgreichen und unberechtigten) Ablehnungsgründen. Als Autor konnte DataSV den Vorsitzenden Richter Prof. Jürgen Ulrich gewinnen, der zu den führenden deutschen Experten im Sachverständigenrecht zählt. Dieses Dokument ist für alle Sachverständigen, die für Gerichte arbeiten oder sich dort einführen und bewähren wollen, unverzichtbar, zumal DataSV es für einen sehr günstigen Vorzugs-Preis anbietet.“
Das Dokument hat einen Umfang von 20 Seiten und steht in der Datenbank unter www.DataSV.info/SV-Recht.html zum jederzeitigen Download zur Verfügung. Es ergänzt das vor kurzem online gestellte Grundlagen-Dokument zur Sachverständigenablehnung (DokNr. 4-10-0311).
Seit Ende März 2008 ist DataSV.info online. Mit dieser Internet-Datenbank steht Sachverständigen aller Sparten und Juristen ein neuartiges interdisziplinäres Portal für die Recherche von Fachartikeln und Gerichtsentscheidungen zur Verfügung. Neben Themen, die alle Sachverständigen betreffen, wird ein besonderes Augenmerk auf das Bauwesen und den Immobiliensektor gelegt. Die Datenbank wird ständig und aktuell erweitert. Dokumente können sofort erworben und herunterladen werden. Es gibt keine Wartezeiten. DataSV plant – ebenfalls ein Novum – regelmäßige Sachverständigenumfragen. Außerdem können Interessierte, z.B. Gutachterbüros oder Rechtsanwälte, auf DataSV kostengünstig werben. Und wer fachbezogen etwas sucht oder anzubieten hat, kann das auf DataSV sogar kostenlos.
Leistungsspektrum
Erstellung wissenschaftlich fundierter und sorgfältig recherchierter Dokumente zu den Hauptgruppen (jeweils mit diversen Untergruppen): Sachverständigen-Ausbildung, Das erfolgreiche Sachverständigenbüro, Gutachten und andere Sachverständigenleistungen, Sachverständigenrecht, Baurecht, Bauschäden, Immobilienrecht, Immobilienbewertung, Gerichtsentscheidungen, Sachverständigenumfragen, Literatur.
Unterhaltung eines umfangreichen Datenarchivs (Gerichtsentscheidungen, Fachartikel und andere Fachliteratur zu den Themenbereichen Sachverständige, Bauen, Immobilien und Recht)
Kostenlose fachbezogene Kleinanzeigen
Versand des kostenlosen DataSV-Infobriefes
Führung eines Umfrage-Pools für Sachverständige (Bau und Immobilien)
Buchrezensionen
Unternehmensgeschichte
DataSV.info ist seit Frühjahr 2008 im Internet präsent. Wissenschaftlicher Hintergrund der Online-Datenbank DataSV.info ist ein seit über 30 Jahren aufgebautes Archiv zum Sachverständigenwesen und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten sowie seit annähernd 20 Jahren kontinuierlich vorgenommene Datenrecherchen und -sammlungen zu allen jetzt in DataSV abgedeckten Themenbereichen.
Ziel ist es, aufbauend auf diesem großen "Wissens-Fundus", vor allem aktuelle und wichtige Informationen mit hohem Praxisbezug schnell bereit zu stellen. Dafür gibt es heute kein besseres Kommunikationsmittel als das Internet. Wenn dies thematisch möglich ist, werden zudem alle auf DataSV.info eingestellten Dokumente interdisziplinär sowohl für Interessenten aus dem Sachverständigenwesen als auch für Juristen konzipiert und ausgearbeitet
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de
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