Kundenrechte bei Online-Buchungen gestärkt. Informationspflicht des Veranstalters bei fehlgeschlagener Zahlung
ID: 157388
Einem Urteil des Dortmunder Amtsgerichts zufolge sind Fluggesellschaften in der Pflicht, den Kunden über eine fehlgeschlagene Transaktion in Kenntnis zu setzen. Ihm sollte die Möglichkeit zur Korrektur seiner Angaben gegeben werden, bevor seine Buchung storniert und er von der Flugreise (http://www.fluege.de/Katalog/Reise-Fluege/Glossar-2551) ausgeschlossen wird. So geschehen im verhandelten Fall: Ein Kunde hatte sich bei der Eingabe seiner Kreditkartennummer vertippt, den Fehler jedoch nicht bemerkt. Entsprechend erschien er am Abreisetag mit gepackten Koffern am Flughafen. Als ihm die Airline wissen ließ, dass seine Plätze aufgrund der nicht stattgefundenen Zahlung weiterverkauft wurden, musste der Passagier auf einen teureren Flug ausweichen. Den Differenzbetrag forderte er von der Airline. Schließlich hatte diese ihn nicht über das Problem informiert.
Das Gericht sah den Kläger im Recht. In der Urteilsbegründung hieß es, dass es von Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern erwartet werden kann, in einem solchen Fall den Kunden zumindest per E-Mail zu benachrichtigen. Fluege.de beugt der Problematik vor, indem Kreditkartenzahlungen während des Buchungsprozesses mehrmals überprüft werden. Bei einer gescheiterten Transaktion wird der Kunde sofort informiert und bekommt die Möglichkeit, eine andere Zahlungsart auszuwählen.
Weitere Informationen:
http://news.fluege.de/flugrecht/online-buchung-vertrag-gilt-auch-wenn-kreditkartenzahlung-fehl-schlaegt/8767.html
Themen in dieser Pressemitteilung:
kundenrecht
online
buchungen
informationspflicht-des-veranstalters
fehlgeschlagener-zahlung
www-fluege-de
fluggesellschaften
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de, www.reisen.de und www.travel24.com. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.
Lisa Neumann
Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-media.de
Datum: 29.01.2010 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 157388
Anzahl Zeichen: 1860
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lisa Neumann
Stadt:
Leipzig
Telefon: +49/341/49288-240
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.01.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1068 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kundenrechte bei Online-Buchungen gestärkt. Informationspflicht des Veranstalters bei fehlgeschlagener Zahlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Unister Media GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Was können Vermieter tun, wenn der Mieter nicht zahlt? Da diese schwierige Situation leider häufig vorkommt, werden den Vermietern bestimmte Rechte eingeräumt. Beziehen Mieter also ein Grundstück, eine Wohnung oder einen Geschäftsraum, so hat der Vermieter automatisch ein Vermieterpfandrecht.
Jaques Berndorfs Die Nürburg-Papiere ...
Gut 60.000 Vorbestellungen sprechen für sich: Der mittlerweile zwanzigste Band in Berndorfs Eifel-Krimi-Serie verspricht erneut ein Bestseller zu werden. Tatsächlich werden die Fans von Baumeister und Rodenstock auf ihre Kosten kommen, denn der Autor beweist sich einmal mehr als Meister im Bereic
Urlaub in Afrika ...
Wer das Abenteuer seines Lebens sucht, für den ist ein Urlaub in Afrika besonders lohnenswert. Das Reiseportal www.travel24.com hält für all diejenigen, die den schwarzen Kontinent entdecken und erleben möchten, interessante Reiseangebote parat. Wenn das Fernweh (http://de.travel24.com/
Weitere Mitteilungen von Unister Media GmbH
Schlossaustausch durch Vermieter unzulässig. Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung ...
Mieter können in Zukunft aufatmen: ein weiteres Recht wurde verabschiedet, das dem Mieter entgegen kommt und den Vermieter in seiner Handlungsfreiheit einschränkt: Laut neuem Mietrecht ist es Vermietern nicht mehr gestattet, ohne Weiteres einen Schlossaustausch in einer Wohnung durchzuführen. Das
Bauchgefühl ist kein Schutz vor Mietnomaden-Man sieht es den Leuten nicht an! ...
Vermieter helfen Vermietern! Die Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen birgt für den Vermieter immer ein hohes Risiko. Es kommt wieder vermehrt vor,dass Mieter Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und für den Vermieter ein erheblicher Schaden eintritt. Genau aus diesem Grund
GOALS for SOUTH AFRICA erreicht ab sofort mehr als 10 Millionen registrierte Mitglieder auf studiVZ und meinVZ! ...
obale HIV Spenden- und Aufklärungs-Kampagne GOALS for SOUTH AFRICA ist mit einem eigenen Edelprofil ab sofort Teil des größten deutschen sozialen Netzwerkes. Damit bietet die Kampagne GOALS for SOUTH AFRICA über 10 Millionen registrierten Mitgliedern der Netzwerke studiVZ und meinVZ die Möglich
Öko-Ranking von Greenpeace veröffentlicht. Ergebnis: Nintendo kann noch von Nokia lernen ...
Die grüne Liste von Greenpeace verrät, welcher der großen Technik-Hersteller umweltbewusst handelt und welcher in Sachen Umweltschutz noch dazulernen muss. Das Online-Portal für Versteigerungen www.auvito.de berichtet, wer im aktuellen Ranking durch seine grüne Politik punkten konnte. Dass U




