Schlossaustausch durch Vermieter unzulässig. Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung
ID: 157385
Noch bis vor Kurzem war es Vermietern möglich, einen Schlossaustausch durchzuführen ohne dabei den Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu verlieren. Laut Urteil des Berliner Kammergerichts wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein. Zuvor war bereits der Schlossaustausch wegen Mietrückständen durch das Oberlandesgericht in Karlsruhe als rechtswidrig erklärt wurden. Im entsprechenden Fall hatte der Eigentümer der Wohnung (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/wohnung) seinem Mieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dieser weigerte sich jedoch auszuziehen. Als Konsequenz ließ der Immobilieneigentümer die Schlösser austauschen und reichte eine Klage auf Nutzungsentschädigung gegen den ehemaligen Bewohner ein.
Das Berliner Kammergericht wies diese Klage jedoch ab. Es schätze den Schlossaustausch als Rechtsverletzung ein, weil bei diesem Sachverhalt jeder Anspruch auf Nutzungs-entschädigung verfällt. Allgemein gilt, dass der Vermieter eine Zahlung in Höhe der ursprünglichen Miete fordern kann, wenn der Mieter trotz fristloser Kündigung die Räume nicht verlässt. Die Zahlung wäre rechtens um Mietausfälle auszugleichen. Dieses Anrecht wäre allerdings ungültig, wenn der Mieter wegen des Schlossaustausches die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kann. Gemäß den Vorschriften des BGB würde hierbei eine Vorenthaltung der Wohnung durch den Mieter gegenüber dem Vermieter nicht mehr vorliegen.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/schlossaustausch-durch-vermieter-ist-rechtswidrig/3390.html
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Unister GmbH betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de, sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.
Lisa Neumann
Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-gmbh.de
Datum: 29.01.2010 - 12:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 157385
Anzahl Zeichen: 1929
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lisa Neumann
Stadt:
Leipzig
Telefon: +49/341/49288-240
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.01.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1166 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schlossaustausch durch Vermieter unzulässig. Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Unister Media GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).