RA-Horrion: GmbH-Geschäftsführer muss Insolvenzgeld erstatten. Insolvenzrecht Dresden
RA-Horrion: BfA hat bei Klage gegen GmbH-Geschäftsführer auf Erstattung von Insolvenzgeld Darlegungslast, dass bei rechtzeitigem Insolvenzantrag kein Insolvenzgeld hätte gezahlt werden müssen. Insolvenzrecht Dresden
Bei Klage der BfA gegen GmbH-Geschäftsführer auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung hat BfA volle Darlegungslast dafür, dass sie bei rechtzeitigem Insolvenzantrag Insolvenzgeld nicht hätte zahlen müssen. (BGH, Urteil vom 13.10.2009, Az. VI ZR 288/08).
Insolvenzrecht Dresden - Sachverhalt
Gegen X-GmbH wird 2003 Insolvenzantrag gestellt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt. Die BfA zahlt an die Arbeitnehmer Insolvenzgeld. Die BfA klagt gegen GmbH-Geschäftsführer B auf Erstattung des Insolvenzgeldes, weil die X-GmbH bereits 2000 insolvent war. B wendet ein, die BfA hätte auch bei rechtzeitiger Beantragung der Insolvenz Insolvenzgeld zahlen müssen.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgründe
Bei dem Einwand des Beklagten B handelt es sich um ein qualifiziertes Bestreiten. Hierauf hätte die Klägerin substantiiert vortragen und Beweis anbieten müssen, dass sie bei rechtzeitiger Insolvenzbeantragung im Jahre 2000 Insolvenzgeld nicht hätte zahlen müssen. Eine tatsächliche Vermutung dafür oder ein hinreichendes Indiz besteht nicht. Ebenfalls besteht kein Anlass für Beweiserleichterungen für die Klägerin.
Erforderliche betriebswirtschaftliche Informationen hätte die Klägerin insbesondere der Insolvenzakte mit dem darin befindlichen Gutachten entnehmen können. Die Klage wurde abgewiesen.
Insolvenzrecht Dresden - Mein
"Auch der vorliegende Fall belegt das grundsätzliche Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers in Krise und Insolvenz. Allerdings lohnt sich für ihn bei einer Klage wie vorliegend die Aufnahme der Rechtsverteidigung" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion, Dresden und Glashütte bei Dippolidswalde.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 08.02.2010 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351-803 09 40
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